Flugplatz-Ordnung (Stand 9. 9. 2022)

Präambel

Der Flugplatz des MFC Weichstetten steht den Mitgliedern des Vereins zur Ausübung des Flugmodellsports zur Verfügung. Die Flugplatzordnung muss von allen Mitgliedern beachtet und gelebt werden. Grundlage der Flugplatzordnung ist die Modellflug-Betriebsordnung (MFBO) des Österr. Aeroclubs in der Fassung 1.1 vom 24. 1.2022 sowie der Bescheid der Austro Control GZ E-LFA907-69/01-22-2, die Bestimmungen beider Dokumente sind bei der Ausübung des Modellflugbetriebs strikt einzuhalten. Nachstehende Abweichungen sind darüber hinaus zu berücksichtigen.

§ 1: Erlaubte Flugmodelle

Der Flugbetrieb darf nur mit Flugmodellen mit Elektro- oder Verbrennerantrieb, die einen Schalldruckpegel von 82 dBA nicht überschreiten, durchgeführt werden. Kerosinbetriebene Turbinen in Helikoptern sind unter den gleichen Voraussetzungen erlaubt. Ausnahmen dazu sind mit dem Vorstand abzustimmen. Auf örtliche Gegebenheiten und Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen.
Die Lärmmessung erfolgt mittels drei Messungen bei Volllast. Der Mittelwert aus den drei Messungen ist der Lärmpegel des Modells. Die Messungen werden im Abstand von sieben Metern vom Antrieb von vorne, in einem Winkel von 90° seitlich und von hinten durchgeführt.

§ 2: Flugbetriebszeiten

Der Flugbetrieb darf in den Zeiten entsprechend des Bescheids der Austro Control durchgeführt werden. Das Fliegen zwischen Sonnenaufgang und 9h, von 20h bis Sonnenuntergang sowie Samstag ab 15h und an Sonn- und Feiertagen ist nur mit sehr lärmarmem Fluggeräten erlaubt (<75 dB lt. Lärmmessung unter §1). Ausnahmen dazu sind mit dem Vorstand abzustimmen. Auf örtliche Gegebenheiten und Veranstaltungen ist Rücksicht zu nehmen.

§ 3: Tagesmitglieder

Gäste, die keine Mitgliedschaft beim MFC Weichstetten anstreben, haben sich bei einem ordentlichen Mitglied zu melden und können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Die zu leistende Gebühr ist in der Beitragsordnung geregelt. Vor dem ersten Flug muss der Gast die Modellflug-Betriebsordnung (MFBO) sowie den Bescheid der AustroControl sowie diese Flugplatzordnung zur Kenntnis nehmen und dies per Unterschrift bestätigen. Bei starkem Flugbetrieb haben Vereinsmitglieder Vorrang gegenüber dem Tagesmitglied.

§ 4: Frequenzen

Jeder Pilot der nicht mit einem 2,4 GHz Übertragungssystem seine Fluggeräte betreibt, hat sich vor der ersten Inbetriebnahme seiner Anlage zu vergewissern, ob es eine Doppelbelegung auf seinem Kanal gibt. Eine Absprache mit anderen Piloten ist zwingend erforderlich.

§ 5: Abfluggewicht

Die maximale Abflugmasse ist mit 25 kg begrenzt. Ausnahmen sind im Rahmen des Bescheids vom Vorstand zu genehmigen.

§ 6: Sicherheit

Jeder Pilot ist für den von ihm verursachten Schaden beim Fliegen eines Modells verantwortlich. Vermeiden wir daher jegliche Gefährdung von Personen und Dingen. Im Besonderen ist Folgendes zu beachten:

a) Technischer Zustand:
Vor jedem Erstflug ist ein Erstflugprotokoll zu erstellen (inkl. Lärmmessung). Bei Änderung der Kriterien ist dieses Protokoll anzupassen. Entspricht ein Flugmodell offensichtlich nicht den technischen Erfordernissen oder ist der Pilot nicht in der Lage, sein Flugmodell sicher zu steuern, kann ein Flugverbot ausgesprochen werden.

b) Der Flugvorbereitungsraum ist die mit Waschbetonplatten befestigte Fläche hinter dem Sicherheitsnetz und dient als Ablage-, Lade- und Servicebereich der Flugmodelle bzw. zur Flugvorbereitung und Nachkontrolle. Beim Starten und Probelauf von Motoren in diesem Bereich ist für eine ausreichende Befestigung der Modelle zu sorgen und sicherzustellen, dass keine Personen oder Sachwerte beschädigt werden. Das Rollen mit laufendem Motor im Flugvorbereitungsraum ist strengstens verboten.

c) Aufenthalt der Piloten, „ROTE ZONE“: Diese Fläche ist begrenzt durch eine „gedachte“ Linie, beginnend 5 Meter vor dem Clubhaus, dem Sicherheitsnetz und in Fortsetzung entlang dem Flugplatz. Innerhalb dieser Fläche darf nicht gestartet und gelandet werden.
Abstimmung zwischen den aktiven Piloten ist notwendig!

d) Sind mehrere Piloten gleichzeitig aktiv, muss immer der dazukommende Pilot mit den bereits aktiven Piloten Kontakt aufnehmen.

e) Zuschauer, Kinder und nicht aktive Piloten dürfen sich am Fluggelände nur hinter den Absicherungen aufhalten. Gegebenenfalls sind diese Personen in höflicher Form auf die Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen. Im Bedarfsfall sind die Aufsichtspersonen auf die Aufsichtspflicht für die Kinder aufmerksam zu machen.

f) Möchte ein Pilot alleine fliegen, so soll ihm dies ermöglicht werden.
Erstflüge, Schleppgespann, ….

g) Das Bergen von gelandeten oder abgestürzten Modellen darf ausschließlich nach Absprache mit den aktiven Piloten erfolgen.

h) Bei Mäharbeiten ist jeglicher Flugbetrieb einzustellen.

i) Tiefflüge über den Platz müssen den anderen angekündigt werden.

j) Start und Landungen müssen laut und deutlich angekündigt werden, Landungen haben Vorrang!

k) Hubschrauber:
Bei Anwesenheit von mehreren Piloten ist die Start- Schwebe- und Landezone auf das nordöstliche Platzende (unterhalb des Brunnens) zu verlegen.

§ 7: Flugplatzdienst

Unser Clubhaus und unser Flugplatz brauchen Pflege. Der wöchentliche Pflegedienst ist entsprechend der Einteilung einzuhalten und am Aushang zu protokollieren. Defekte und Unregelmäßigkeiten an Geräten sind unverzüglich dem Platzwart zu melden. Der Flugplatz soll ordentlich und aufgeräumt verlassen werden. Wichtig sind das Abschalten des Lichts sowie das ordentliche Versperren der Türen. Unterweisung aller zur Flugplatzordnung: jährlich vor Saisonstart in der Aprilsitzung.